
Der Titel beschreibt, worum es geht und ist gleichzeitig das letzte Glied einer Kausalkette: Gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist eine zentrale Voraussetzung für die Integration. Die wesentliche Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe ist Arbeit. Da der Zugang zum Arbeitsmarkt rechtlich geregelt ist, ist das Wissen um die eigenen Rechte von zentraler Bedeutung. Das gilt insbesondere für Drittstaatsangehörige, da Unionsbürgerinnen und -bürger mit bis Mai 2011 befristeter Ausnahme für einige neue Mitgliedstaaten gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt haben.
Grundlage der rechtlichen Regelungen ist das am 1. Januar 2005 in Kraft getretene Zuwanderungsgesetz, mit letzter Änderung vom 30. Juli 2009 und das darauf beruhende Aufenthaltsgesetz.
Der Informationsleitfaden stellt im ersten Teil die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen in seinen verschiedenen Varianten dar. Im zweiten Teil werden die beschäftigungsrechtlichen Voraussetzungen der Arbeitsaufnahme von Drittstaatsangehörigen erläutert. Dieser Teil bildet den Schwerpunkt der Broschüre.
Die Handreichung hier heruntergeladen werden.