
Bei der Berliner Feuerwehr sieht das nicht anders aus. Um das zu ändern, wurde das Projekt „Einsatz Berlin – Perspektiven für junge Menschen bei der Feuerwehr“ initiiert. Das Projekt zielt nicht ausschließlich, aber vorrangig auf Menschen mit Migrationshintergrund. Der Projektträger, die Berliner Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (BGZ), sieht zwei wesentliche Vorteile in der Erhöhung des Anteils von Menschen mit Migrationshintergrund. Für die Zuwanderer selbst wird ein interessantes Berufsfeld erschlossen. Die Feuerwehr hat den Vorteil, dass sie zum Beispiel bei Einsätzen in Wohngebieten mit einem hohen Anteil von Zuwanderern besser reagieren kann, weil in interkulturell zusammengesetzten Teams sprachliche Kompetenzen und Kenntnisse kulturell bedingter Verhaltensweisen vorhanden sind.
Um die Feuerwehr attraktiver zu machen, wird im Rahmen des Projekts ein neuer Ausbildungsweg im Projekt erprobt. Bislang war als Eingangsvoraussetzung eine abgeschlossene handwerkliche Berufsausbildung nötig. Die entfällt und wird ersetzt durch einen 18-monatigen Ausbildungsgang, in dem handwerkliche und feuerwehrtechnische Bildungsteile kombiniert werden.
Das Projekt kann durchaus als good practice bezeichnet werden. Deshalb verwundert es umso mehr, dass in der ersten Bewerbungsrunde das Angebot bei der Zielgruppe kaum auf Resonanz stieß. Bei genauerem Hinsehen fällt auf, dass die Zielgruppe dann doch eingeschränkt ist. Drittstaatsangehörige sind nämlich ausgeschlossen. Und das hat mit dem Beamtenrecht zu tun. Feuerwehrleute sind nämlich Beamte.
Auf die Frage, ob diese Regelung sinnvoll sei, verweist die Projektmanagerin auf das Beamtenrecht. Bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport – die Feuerwehr ist eine nachgeordnete Behörde – ist die Frage, warum Drittstaatsangehörige keine Feuer löschen dürfen, keine. Beamte fallen unter das Beamtenrecht und demzufolge haben deutsche Staatsangehörige und Staatsangehörige aus EU-Staaten Zugang. Es gehe um hoheitliche Tätigkeiten.
Bei der Feuerwehr ist schließlich zu erfahren, warum es um hoheitliche Aufgaben geht. Bei Ausübung ihres Berufs dringen Feuerwehrleute oft tief in die Privatsphäre ein. Deshalb müssten da schon besondere Grundsätze gelten.Wenn der Senat aber entschiede, dass auch Angestellte löschen dürften, wäre das für die Feuerwehr kein Problem. Der Regionalkoordinator Integration des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Sascha Titze, hält eine Regelung, die Drittstaatsangehörige ausschließt aus ganz persönlicher Sicht „eigentlich für Quatsch“. Diplomatischer formulierend, meint er, dass es unter integrationspolitischen Gesichtspunkten, besser wäre, Drittstaatler einzubeziehen. Gerade in Berlin seien junge Menschen mit türkischer Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines arabischen Landes eine große Gruppe, die erreicht werden müsse.
Darauf, dass in Berlin auch Angestellte Brände löschen dürfen, verwies ein Sprecher der Feuerwehr. Die Kollegen, die in der DDR als Feuerwehrleute gearbeitet haben, konnten nach der Wende entscheiden, ob sie verbeamtet werden wollten. Eine Reihe wollte nicht. Neueinstellungen erfolgen aber nur in die Beamtenlaufbahn.
Übrigens: Am 15. Mai endet die Bewerbungspflicht für die zweite Runde. Auch dieses Mal gibt es Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund nur in sehr überschaulichen Größenordnungen. Ein Beispiel für good practice bei der beruflichen Integration von Zuwanderern rennt gegen eine beamtenrechtliche Wand: Eigentlich Quatsch.