Portugal hat Gleichbehandlung noch nicht ausreichend umgesetzt

20.04.2010

Portugal hat nach Auffassung der Europäischen Kommission die Regelungen zum Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung in Beschäftigung und Beruf nicht ausreichend umgesetzt.

Dieser Beitrag wurde der Publikation "Europa:Integriert April 2010" entnommen.

Portugal erhielt eine mit Gründen versehende Stellungnahme der Europäischen Kommission. So habe Portugal die Gleichbehandlungsvorschriften in Bezug auf den Zugang zu selbständiger Tätigkeit nicht wie vorgesehen in nationales Recht umgesetzt. Außerdem fehle die Möglichkeit von Verbänden, Organisationen und anderen juristischen Personen sich an Gerichts- oder Verwaltungsverfahren zu beteiligen.

Die Stellungnahme stellt eine letze Mahnung dar. Der nächste Schritt ist der Gang vor dem Europäischen Gerichtshofes wegen eines Vertragsverletzungsverfahrens.

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