
Portugal erhielt eine mit Gründen versehende Stellungnahme der Europäischen Kommission. So habe Portugal die Gleichbehandlungsvorschriften in Bezug auf den Zugang zu selbständiger Tätigkeit nicht wie vorgesehen in nationales Recht umgesetzt. Außerdem fehle die Möglichkeit von Verbänden, Organisationen und anderen juristischen Personen sich an Gerichts- oder Verwaltungsverfahren zu beteiligen.
Die Stellungnahme stellt eine letze Mahnung dar. Der nächste Schritt ist der Gang vor dem Europäischen Gerichtshofes wegen eines Vertragsverletzungsverfahrens.