Integrationsverträge als Grundlage für Integration?

20.04.2010

In Frankreich wurde gerade der 500.000 Vertrag zur „Begrüßung und Integration“ unterschrieben. Bereits seit 2007 existieren die Verträge zwischen dem Französischen Staat und Einwandern und Einwanderinnen.

Dieser Beitrag wurde der Publikation "Europa:Integriert April 2010" entnommen.

Ziel der Verträge ist die verbesserte Integration. So verpflichten sich Migrantinnen und Migranten an Kursen zur Staatsbürgerkunde und falls erforderlich an Sprachkursen teilzunehmen. Außerdem können sie eine Beurteilung ihrer beruflichen Fähigkeiten und Erfahrungen erhalten.

Auf der Grundlage des Koalitionsvertrages zwischen CDU und FDP sollen nun auch in Deutschland solche Verträge eingeführt werden. Darin soll das Beherrschen der deutschen Sprache aber auch die Bereitschaft zur Teilhabe festgelegt werden. Werte, zu denen sich Ausländer und Ausländerinnen darin bekennen müssen, sind unter anderem die Meinungsfreiheit, die Religionsfreiheit und die Gleichberechtigung der Frau. Die Vorschläge stießen in Deutschland auf starke Kritik. Insbesondere werden weitere Sanktionen gegen Einwanderer befürchtet, sollten diese die Verträge nicht im Sinne der Bundesregierung erfüllen. Auch ist völlig unklar, wie die Integrationsfortschritte gemessen werden könnten.

Zudem wird die Sinnhaftigkeit eines gesonderten Vertrages angezweifelt. Schon bisher gibt es Sanktionsmöglichkeiten beispielsweise im Falle der Verweigerung zur Teilnahme an einem Sprachkurs. Diese fallen jedoch milder aus als in Frankreich. Dort ist im Falle des Nichteinhaltens des Vertrages die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis gefährdet.

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