Erleichterte Reisen innerhalb der EU

20.04.2010

Besitzern von Langzeitvisa - wie Studierende, Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen oder Familienmitgliedern von Drittstaatsangehörigen – wird ab April Reisen innerhalb der meisten Mitgliedsstaaten der Europäischen Union erleichtert.

Dieser Beitrag wurde der Publikation "Europa:Integriert April 2010" entnommen.

Ausländerinnen und Ausländer, deren Visa länger als drei Monate gültig sind, können sich in Zukunft jedes halbe Jahr für insgesamt drei Monate in fast alle EU-Staaten reisen. Damit stehen wurden ihre Rechte denen von Personen mit einem Daueraufenthalt angeglichen.

Die bisherige Regelung ging zurück auf das Schengener Abkommen. Demnach war ein Visa nur im dem ausstellenden Land gültig, für Reisen in andere Länder musste zuvor ein Zusatzvisum oder eine Reiseerlaubnis beantragt werden. Selbst die Durchreise vom Herkunftsland zum Zielland war nicht ohne weiteres möglich. Dies führte in der Praxis zu absurden Situationen: So konnte es sein, dass beispielsweise ein Akademiker, der zum wissenschaftlichen Studium nach Belgien kam, mit seinem Visa nicht zu einer Bibliothek in den Niederlanden reisen konnte.

Mit den neuen Visa-Bestimmungen gilt nun Reisefreiheit in den 25 Staaten des grenzkontrollfreien Schengen-Raumes. Ausgenommen sind damit Großbritannien, Irland und Dänemark, die dem Schengen-Abkommen zur Abschaffung der Grenzkontrollen nicht beigetreten sind. Die neuen Regelungen sehen auch vor, dass die Langzeitvisa für maximal ein Jahr gelten. Wenn ein Drittstaatenangehöriger länger bleibt, muss das Visa vor seinem Auslaufen durch eine Aufenthaltserlaubnis ersetzt werden.

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