
Einreise und Aufenthaltsbedingungen von Saisonarbeitnehmenden
„Wir müssen den Saisonarbeitern, die sich häufig in einer prekären Situation befinden, bessere Bedingungen und einen sicheren rechtlichen Status bieten, um sie vor Ausbeutung zu schützen“, so Innenkommissarin Cecilia Malmström bei der Vorstellung der Richtline zur saisonalen Beschäftigung.
Der Richtlinienvorschlag betrifft Drittstaatsangehörige, die in der EU einer saisonalen Beschäftigung nachgehen. Voraussetzung für die Beschäftigung ist, dass zwischen dem Saisonarbeitnehmer und dem Arbeitgeber direkt ein oder mehrere befristete Arbeitsverträge geschlossen werden. Kernpunkt des Vorschlages sind ein vereinfachtes Verfahren für die Zulassung von Saisonarbeitnehmenden, die Festlegung einer einheitlichen Höchstdauer für die Saisonarbeit (sechs Monate pro Kalenderjahr), wobei eine Mehrfach-Erlaubnis für maximal drei Jahre oder ein vereinfachtes Wiedereinreiseverfahren in aufeinanderfolgenden Saisons vorgesehen ist. Außerdem enthält der Entwurf Regelungen der Arbeitsbedingung für Saisonarbeitnehmende. Diese sollen inländischen Arbeitnehmenden in Bezug auf bestimmte Rechte gleichgestellt werden. Dazu gehören die Mitgliedschaft in Arbeitnehmerorganisation, Empfang von Sozialleistungen oder der Erwerb von einkommensabhängigen gesetzlichen Rentenansprüchen. Weiter fortbestehen soll die Möglichkeit der Arbeitsmarktprüfung durch die EU- Mitgliedstaaten und der Festlegung von Saisonarbeiterquoten.
Konzern-interne Entsendung von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten
Die Erleichterung der vorübergehenden Entsendung von hochqualifizierten Drittstaatsangehörigen von außerhalb der EUAnsässigen Unternehmen in eine Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung schlägt die Europäische Kommission mit einer neuen Richtlinie vor. Für Führungs- und Fachkräfte aber auch Trainees (Personen mit Hochschulabschluss, die Erfahrungen in leitenden Positionen sammeln sollen) aus Drittstaaten soll eine einheitliche Regelung für ein beschleunigtes Zulassungsverfahren eingeführt werden. Sie würden einen eindeutigen Rechtsstatus erhalten, der ihnen dieselben Rechte verleiht wie Beschäftigten, die von einem EU-Unternehmen entsandt wird. Die Dauer der Entsendung soll höchstens drei Jahre für Fach- und Führungskräfte und ein Jahr für Trainees betragen.
Die Entwürfe gehen nun zur Diskussion an das Europäische Parlament und an die Mitgliedsstaaten, die dem Text zustimmen müssen bevor er gesetzliche Regelung wird.