
Derzeit leben allerdings erst 2,3 Prozent der EU-Bürger und -Bürgerinnen in einem anderen Mitgliedstaat als den Eigenen. Zwischen Wunsch und Wirklichkeit liegen also noch sehr weite Dimensionen. László Andor, EU Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Integration erklärte zum Erscheinen des neuen Eurobarometers die Hoffnung, dass die grenzüberschreitende Wanderung innerhalb Europas in Zukunft erhöht werden und dazu beitragen könne, Arbeitslosigkeit zu verringern, indem Menschen und verfügbare Arbeitsplätze zusammen gebracht würden. „Den Europäern ist dies zwar bewusst, sie sehen sich aber nach wie vor Hindernissen gegenüber, wenn sie sich in ganz Europa nach Arbeitsplätzen umschauen“, gab er zu bedenken.
Neben dem Eurobarometer veröffentlichte die Europäische Kommission auch eine aktualisierte Darstellung der Rechte von Arbeitnehmenden, die innerhalb der EU wandern. In der Darstellung werden die Urteile des Europäischen Gerichtshofs einbezogen. So wird beispielsweise zu Arbeitsbedingungen erläutert: „Bei der Ausübung ihres Berufs gelten für Wanderarbeitnehmer die Rechtsvorschriften und Tarifverträge des Aufnahmemitgliedstaats. Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung bestimmt, dass Wanderarbeitnehmer Anspruch auf Gleichbehandlung in Bezug auf das Entgelt, die Stabilität der Beschäftigung, die Beförderungsaussichten und eine etwaige Kündigung haben. Der EuGH hat entschieden, dass die Verwaltungen der Mitgliedstaaten Beschäftigungszeiten, die zuvor in einem vergleichbaren Betätigungsfeld in anderen Mitgliedstaaten zurückgelegt worden sind, bei der Festlegung der Arbeitsbedingungen (z. B. Gehalt und Einstufung) genau so behandeln müssen, als ob diese Berufserfahrung im Inland gesammelt worden wäre.“
In die Darstellung werden allerdings weder entsendete Arbeitnehmende noch Selbstständige, die Dienstleistungen anbieten, einbezogen, da für sie gesonderte Regelungen herrschen.
Zusammenfassung des Eurobarometers
Eurobarometer “Geographical and labour market mobility. Report“(Gesamreport)
Überblick über Freizügigkeitsrechte mit Einbindung der Urteile des Europäischen Gerichtshofes