
Hintergrund für diese Einschätzung ist eine Reihe von Urteilen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), deren Auswirkungen im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung geprüft wurden. Der EuGH hatte festgestellt, dass EU-ausländische Tarifverträge in ihren rechtlichen Wirkungen grundsätzlich den inländischen gleichgestellt werden müssten. „Dieser bisher weniger beachtete Aspekt des Urteils schlägt auf das deutsche Arbeitsrecht durch“, befürchtet die Hans-Böckler-Stiftung auf Grundlage des Gutachtens der Juristen Florian Rödl und Felix Stumpf. Sie erwarten angesichts des starken Einkommensgefälles insbesondere zwischen alten und neuen EUMitgliedstaaten, dass Unterschreitungen durch EU-ausländische Tarifverträge deutlich größer sein werden, als die durch inländische Tarifverträge.
Mit Beginn der Arbeitnehmerfreizügigkeit für die EU-Mitgliedstaaten Osteuropas würden sich die Auswirkungen nochmals verstärken. Dort, wo bereits eine Unterschreitung gesetzlicher oder tariflichallgemeinverbindlicher Mindestarbeitsbedingungen durch inländische Tarifverträge erlaubt sei, könnten nun auch Tarifverträge aus anderen EU-Ländern diese zusätzlich aushebeln. Insbesondere im Leiharbeitsund dem Arbeitszeitrecht sehen die Forscher Möglichkeiten bestehende Verträge zu übergehen.
Die Juristen halten jedoch auch fest, dass sowohl der deutsche Gesetzgeber als auch die tariflichen Akteure die Auswirkungen des Laval-Urteils auf die Beschäftigten begrenzen können. Wenn der Gesetzgeber Mindestarbeitsbedingungen festlege, solle er ein Abweichen über Tarifverträge nicht zulassen und zudem Entsendungen in die Mindestarbeitsbedingungen einbeziehen, empfehlen die Juristen. Das gelte insbesondere für die Einführung eines Mindestlohns für die Leiharbeitsbranche. Zudem sollen die Gewerkschaften sich dafür einsetzen, dass allgemeinverbindliche Tarifverträge über die Verankerung des so genannten Arbeitsortsprinzips für alle Arbeitnehmenden gelten, auch für die aus dem Ausland entsandten – selbst wenn sie nicht dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz unterliegen.
Allerdings ist bislang noch unklar, inwieweit mit der Freizügigkeit tatsächlich eine verstärkte Migration nach Deutschland stattfinden wird. Auch die Auswirkungen nicht in allen Bereichen absehbar, so verstärkte die Zuwanderung in einigen Ländern bis zur Krise den Aufschwung; in der Krise verließen Zuwanderer und Zuwanderinnen das Land wieder und dienten somit als Puffer zum Auffangen des Arbeitsmarktes (dazu ausführlicher: Die Verlässlichkeit von Prognosen zum Migrationspotenzial Bedeutung für die Wirkungsanalysen; sowie Migration und Krise)
Mehr zur Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftung: Böckler-Impuls 10/2010