Rückkehrunterstützung von Drittstaatlern: Datenlage, gängige Praxis und rechtlicher Rahmen – Studie des BAMF

01.07.2010

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) veröffentlichte Mitte Mai 2010 den 31. Teil der Working-Paper-Reihe. Diesmal beschäftigt sich die Studie, die im Rahmen des Europäischen Migrationsnetzwerkes (EMN) erschienen ist, mit der Rückkehrunterstützung von Drittstaatlern und deren Reintegration in ihr Herkunftsland.

Dieser Beitrag wurde der Publikation "Forum Migration Juli 2010" entnommen.

Dabei hat die Studie mit dem Titel „Rückkehrunterstützung in Deutschland – Programme und Strategien zur Förderung von unterstützter Rückkehr und zur Reintegration in Drittstaaten“ zum Ziel, einen Überblick über die Datenlage, die gängigen Praktiken und den rechtlichen Rahmen zu geben.

Auch wenn über den Gesamtumfang der freiwilligen Rückkehrer kaum belastbare Daten zur Verfügung stehen, ist bei den Programmen von Bund und Ländern zur unterstützten Rückkehr ein mehr als deutlicher Rückgang zu verzeichnen. Gab es im Jahr 2004 noch knapp 10.000 Menschen, die die Rückkehrunterstützung in Anspruch genommen haben, waren es 2008 nur noch rund 2.800. Dieser deutliche Einbruch ist laut Studie auf eine geringere Zahl von Ausreisepflichtigen zurückzuführen: Diese wiederum ist zum einen der im Jahr 2007 eingeführten gesetzlichen Altfallregelung geschuldet, zum anderen dem Anstieg der Schutzquote von rund 6,5 Prozent in den Jahren 2005 und 2006 auf 27,5 Prozent im Jahr 2007 und 37,7 Prozent im Jahr 2008.

Die am stärksten vertretenen Nationalitäten unter den Rückkehrern zwischen 2004 und 2008 waren Menschen aus Serbien und Montenegro – inklusive Kosovo – mit 24,2 Prozent, gefolgt von türkischen (9,7 Prozent), irakischen (8,7 Prozent) und russischen (6,8 Prozent) Staatsangehörigen.

Des Weiteren konnten strukturelle und organisatorische Hindernisse für die Nutzung von Rückkehrunterstützung ausgemacht werden: Die größtenteils mangelhafte Informationspolitik der Länder, die zu geringe geldliche Unterstützung und die fehlenden Strukturen im Aufnahmeland, seien hier stellvertretend zu nennen. Auch individuelle Hinderungsgründe, wie ein Gesichtsverlust in der Heimat, wenn man keinen Wohlstand erwirtschaftet hat oder das Fortbestehen der ursprünglichen Fluchtgründe wie Angst vor mangelhafter medizinischer Versorgung, politischer Instabilität oder Verfolgung.

Die Studie benennt außerdem mögliche Weiterentwicklungen des unterstützten Rückkehrsystems, wie beispielsweise eine bessere Datenlage und eine Erhöhung des Anteils von unterstützter Rückkehr gegenüber der Abschiebung.


Die vollständige Studie

 

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