
Vor dem Hintergrund des Impulsreferats von Klaus J. Bade wurden von den Beteiligten auf dem Podium zunächst einzelne aktuelle Maßnahmen und Vorschläge internationaler Migrationspolitik diskutiert und zu der von Bade aufgezeigten Perspektive in Bezug gesetzt.
Ein Beispiel ist das vom Hohen Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) betriebene sogenannte „Resettlement“, das derzeit ausgeweitet werden soll. Dabei geht es um besonders schutzbedürftige Flüchtlinge, die bereits in einem Erstaufnahmestaat Zuflucht gefunden haben, dort auf Grund ihrer besonderen Lage – etwa wegen eines Traumas – nicht angemessen versorgt werden können.
Aus Sicht der Evangelischen Kirche – so Nele Allenberg – sei das ein hervorragendes Programm und deshalb setze die Kirche sich dafür ein. Allerdings sehe die Evangelische Kirche im Resettlement keine Lösung, sondern nur einen kleinen Baustein in der Frage, wie mit der derzeitigen Abschottung der Grenzen umgegangen werden könne. Hier liege das eigentliche Problem. Die Evangelische Kirche gestehe Staaten natürlich zu, ihre Grenzen zu schützen. Dies müsse aber auf eine Art und Weise geschehen, dass die Rechte der Menschen, die an diesen Grenzen anlanden, geachtet werden. Dabei handelt es sich um abgestufte Rechte. Migrantinnen und Migranten haben das Recht auf eine menschenwürdige Behandlung. Das heißt zum Beispiel, sie auf hoher See zur Umkehr zu zwingen und so in eine Situation zu bringen, in der sie unter Umständen ihr Leben verlieren, entspricht nicht den Vorgaben. Menschen, die Schutzbedürfnisse anmelden, haben darüber hinausgehende Rechte. Sie müssen nämlich einem effektiven und fairen Asylverfahren zugeführt werden. Und das kann nach Ansicht der Kirche nur in einem sicheren Hafen sein. Um die Definition, was ein sicherer Hafen ist, wird gestritten. Seerechtlich ist das ein Hafen, in den man anlegen kann und nicht untergeht. Da müsse es – so Allenberg – aber auch eine Rolle spielen, wo man ein effektives und faires Asylverfahren erwarten kann. In Libyen dürfte das nicht der Fall sein.
Ein anderes Thema, das diskutiert wurde, war der 2008 geschlossene Europäische Pakt für Einwanderung und Asyl und die damit in Zusammenhang stehende sogenannte „zirkuläre Migration“. Die verbindet zumindest auf dem Papier das Interesse der Staaten, sich die Zuwanderer aussuchen zu können, mit einem Know-How-Transfer in die Entwicklungs- und Schwellenländer, wenn die Zuwanderer nach einer gewissen Zeit wieder in ihr Herkunftsland zurückkehren müssen. Die zirkuläre Migration, so wie die EU sie vorgeschlagen hat, zielt zunächst einmal – so Safter Çinar – auf die Hochqualifizierten. Und die sind nicht unbedingt auf eine zirkuläre Migration angewiesen, sondern haben andere Möglichkeiten zur Mobilität und menschenwürdig zirkulieren zu können. Aber die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die weniger gut qualifiziert sind, haben die Möglichkeit nicht, zum Beispiel mit ihrer Familie hierher zu kommen. Es besteht die Gefahr, dass sie bei einer zirkulären Migration zu Lohn- und Sozialdumping missbraucht werden, was letztlich in eine moderne Sklaverei ausarten kann. Das ist ein Kritikpunkt des DGB. Wäre das Konzept anders gestaltet, sodass auch weniger qualifizierte Menschen die Möglichkeit hätten, mit Familie zu gleichen Lohn- und Sozialbedingungen und einer längerfristigen Perspektive hier zu arbeiten, dann spräche – so Çinar – nichts dagegen.
In einer Ergänzung wurde darauf verwiesen, dass der Schwerpunkt des Pakts auf einer Koordinierung der Abschiebung von Menschen ohne Papiere, der Stärkung von Frontex, der Einführung eines biometrischen Visums und ähnlichen Sicherheitsmaßnahmen liege. Die Grundsätze für die Gestaltung der legalen Zuwanderung fallen dagegen eher mager aus. Und die Festlegung der Voraussetzungen für eine legale Einreise bleibe ohnehin Sache der einzelnen Mitgliedstaaten.
Bernd Balkenhol hat zu der Frage „zirkuläre Migration oder Wanderung von Hochqualifizierten“ eine andere Perspektive, die nicht von Europa aus blickt. Sein Eindruck: In Afrika südlich der Sahara ist das entscheidende Problem im Zusammenhang mit Migration der „Brain-Drain“. Das ist konkret der Verlust von Krankenschwestern, die auf Kosten des ghanaischen Staates ausgebildet wurden. Ärzte aus Uganda arbeiten auf einmal in Großbritannien oder teilweise auch in Deutschland. Im Gesundheitssystem der entsprechenden Länder entstehen so Engpässe bei qualifiziertem Personal. Die Universitäten vor Ort bilden aus, aber verlieren das Humankapital, das sie produzieren, an die Industrieländer. Das entwicklungspolitische Problem dessen liege darin, dass die Staaten keine Kompensation von den Aufnahmeländern bekommen. Wie solle Ghana, das ein gutes Beispiel ist, das Geld, mit dem es Krankenschwestern ausgebildet hat, zurückbekommen? Aus Sicht von Bernd Balkenhol ist das auch ein Problem der Gerechtigkeit zwischen armen und reichen Ländern.
Klaus J. Bade bestätigte, dass ein Brain-Drain erhebliche Kosten verursacht. Der Sachverständigenrat hat für ein im Mai 2009 vorgelegtes Papier durchkalkulieren lassen, wie hoch die Verluste sind, wenn ein Arzt Deutschland verlässt. Das sind zunächst einmal 400.000 Euro Ausbildungskosten. Da er außerhalb Deutschlands arbeitet, trägt er dort allein schon durch Wohnen und Konsumieren zur Wertschöpfung bei. Alles in allem ergibt sich über ein Arbeitsleben gerechnet eine Summe von 1,1 Millionen Euro. Auf der anderen Seite könne man in der Praxis einen Arzt aus Ghana nicht daran hindern, zu migrieren. Und wenn Ghana zum Beispiel vom dem Zielland USA 300.000 Dollar verlangen würde, weil ein fertig ausgebildeter Arzt gekommen ist, würden die USA natürlich nicht zahlen und im schlechtesten Fall den Arzt wieder ausweisen. Das funktioniere also nicht.
Diese Schieflage zwischen den reichen und den Entwicklungsländern war für einen Teilnehmer auf dem Podium Anlass, dies auch an anderen Beispielen aufzuzeigen. Er griff die von Klaus J. Bade prognostizierte Massenmigration auf, deren Ursachen in Bevölkerungswachstum, weltweiter Krise und Klimawandel durch Umweltzerstörung liegen. Dazu komme aus seiner Sicht eine destabilisierende Politik der Industrieländer gegenüber den Entwicklungsländern. Vor den westafrikanischen Küsten dürfen nur Europäer und Japaner Fischfang betreiben, nicht aber die afrikanischen Länder. Ein anderes Beispiel: In Spanien gezüchtete Tomaten, die zu Schleuderpreisen in westafrikanischen Ländern verkauft werden. Das entzieht den Fischern und Bauern in den westafrikanischen Ländern die Existenzgrundlage. Und wenn die Menschen entwurzelt werden, führe das zwangsläufig irgendwann zu einer Auswanderungswelle. Die Frage des Teilnehmers: Wie kann das verändert werden?
Die Beispiele seien absolut richtig, so Klaus J. Bade. Die Fischereirechte vor den Küsten Westafrikas werden insbesondere von Portugiesen, Spaniern, aber auch Japanern aufgekauft, so dass die einheimische Fischerei nicht überleben kann. Das zweite sind Produkte, die mit Agrarsubventionen der EU zu Preisen verkauft werden, gegen die einheimische Bauern nicht konkurrieren können. Bade nannte noch ein drittes Beispiel: Vorgeblich humanitäre Organisationen verkaufen gebrauchte Kleidung, die sie hier gesammelt haben an Händler, die sie in Afrika weiterverkaufen. In Dschibuti zum Beispiel findet alle sechs Wochen eine Messe statt, auf der diese Kleidung verkauft wird. Für die heimische Textilindustrie ist das natürlich der Ruin.
Daneben – so Klaus J. Bade – müssten auch andere Schieflagen bedacht werden. Der Westen habe den Afrikanern über Jahrzehnte erklärt, sie sollten Monokulturen anlegen, um in den internationalen Marktkreislauf hineinzukommen. Dann hat die Weltbank in dieselbe Richtung Druck gemacht und Reformen in ihrem Sinne durchgesetzt. Und dann kommt eine internationale Finanzkrise, die sich als Wirtschaftskrise in der Realwirtschaft austobt. Die Afrikaner fallen alle hinten runter und der Westen erklärt daraufhin: „Pech gehabt. Das ist eben der Markt.“ Früher konnten sie mit ihrer Subsistenzwirtschaft über die Runden kommen. Heute stehen sie da mit ihren Monokulturen und haben nichts zu essen.
Ein weiterer Diskussionspunkt nahm enger Bezug auf die aktuelle Krise: Welche Auswirkungen auf die Migrationspolitik in Europa wird sie haben? Gibt es eine verstärkte Abschottung, um Flüchtlinge und gering Qualifizierte abzuwehren bei einem gleichzeitigen Kampf um hochqualifizierte Fachkräfte? Wird ein Rückgang der Rücküberweisungen – wenn er kommt – den Migrationsdruck in den Herkunftsländern erhöhen? Und dann kam natürlich die Frage hinzu, was von der neuen Bundesregierung erwartet wird.
Klaus J. Bade mochte keine Prognose abgeben, sondern verwies auf seine Erfahrung der vergangenen Jahre mit abgegebenen Prognosen. Trotz schlechter Prognosen sei nichts geschehen. Er machte dies an einem Beispiel deutlich: Bereits vor 20 Jahren habe er erklärt, es könne eine Zeit kommen, in der morgens um fünf Uhr Strandläufer mit Handys am Strand von Teneriffa unterwegs sein werden, um zerstörte Boote, kaputte Kleidung und Leichenteile wegzuräumen. Als Reaktion habe er daraufhin oftmals Abwiegeln gehört. Inzwischen sei die Prognose von damals längst Realität: Wenn die Leichen durch Gasbildung hochgetrieben werden, geraten sie in Schiffsschrauben und die Leichenteile werden irgendwann angeschwemmt. Für den Tourismus sei es natürlich wenig förderlich, wenn jemand beim Schwimmen auf eine Qualle trifft und merkt, es ist ein Arm. Aber irgendwie hätten sich alle auf schreckliche Weise mit solchen Dingen abgefunden und guckten weg. Und zu diesem Abfinden gehöre auch – so Bade – ein unlängst erschienenes Gutachten eines EU-Think Tanks. Das Nachzugskomme zu dem Schluss, dass, wenn es bis 2020 nicht gelinge, die Gegensätze von Arm und Reich in der Welt zu besiegen und dadurch der Migrationsdruck auf Europa steige, werde es keine Alternative zu bewaffneten Grenzen gegen Flüchtlinge in Europa gebe. Das seien formelle Kriegserklärungen, so Klaus J. Bade. Der Krieg laufe schon, jetzt wird die Kriegserklärung nachgereicht.
Was die Situation an den Grenzen und auf dem Meer angeht, gibt es aus Sicht Nele Allenbergs Entwicklungen, die eine Wende zum Besseren einleiten können. Die sind darin zu sehen, dass etwa seit dem Jahr 2007 vieles von dem, was mit Flüchtlingen auf dem offenen Meer geschieht, in der Öffentlichkeit bekannt wird. Zum Beispiel Pro Asyl und das Deutsche Institut für Menschenrechte haben Gutachten und Informationen vorgelegt, die auch im Bundestag zur Sprache gekommen sind. Und Innenminister Schäuble habe zwei Mal öffentlich erklärt, dass das Recht einer schutzbedürftigen Person gilt, nicht in einen Staat abgeschoben zu werden, in dem unter Umständen Misshandlung oder Menschenrechtsverletzungen drohen. Und das bedeute natürlich auch, dass man herausfinden muss, welche Person schutzbedürftig ist. Das Öffentlichmachen der Situation der Flüchtlinge auf hoher See führt dazu, dass das Verantwortungsbewusstsein wieder gestärkt wird – auch bei der Bundesregierung – und Verantwortung nicht weitergeschoben wird, was dazu führt, dass niemand mehr verantwortlich ist. Das sind – so Nele Allenberg – kleine Schritte, aber so kann etwas in Bewegung geraten.
Bernd Balkenhol griff die Frage danach auf, ob und wie sich zurückgehende Rücküberweisungen auf den Migrationsdruck auswirken. Dies habe natürlich etwas Spekulatives an sich, aber es gebe einige Faktoren, deren Wirkung man diskutieren könne. Zunächst einmal: Die Beobachtung, dass Bekannte aus dem Dorf migriert sind und Geld zurücküberweisen, übt zunächst den Einfluss aus, das ebenso zu versuchen. Wenn nun diese Rücküberweisungen sichtbar zurückgehen, könnte man annehmen, dass das als Zeichen genommen wird, dass es nicht so einfach ist und man lieber nicht migriert. Bernd Balkenhol glaubt allerdings nicht, dass der Mechanismus so funktioniert. Es liege wohl eher in der menschlichen Natur, das zu verdrängen und zu sagen: Ich schaffe das besser. Er glaube nicht, dass von gescheiterten Migrationen eine verhindernde Wirkung ausgehe. Ihre Wirkung werden weiterhin die Einkommensdifferenzen zu den entwickelten Ländern und das verbreitete Armutsniveau haben. Und die Informationen, dass 2010 oder spätestens 2011 die Krise überwunden sein wird, zirkulieren auch in den Herkunftsländern. Und da sich dort bis zu dem Zeitpunkt nicht sehr viel geändert haben wird, dürfte der Antrieb zu wandern, bestehen bleiben. Möglicherweise wird ein Entschluss, dies auch zu tun, auf den Zeitpunkt verschoben, wenn es wieder bergauf geht. Die geschätzten 7 bis 10 Prozent Rückgang bei den Rücküberweisungen dürften nach Einschätzung von Bernd Balkenhol also keinen Einfluss auf das Niveau der Migrationswilligen haben. Die Erwartungen an die neue Bundesregierung waren keine neuen Erwartungen – will heißen: Es geht um Fragen, die schon in der letzten Legislaturperiode auf der Tagesordnung standen.
Eine Diskussionsteilnehmerin verwies auf die größte Gruppe von Zuwanderern, die Menschen, die im Rahmen der Familienzusammenführung nach Deutschland kommen. Das Recht auf freie Partnerwahl dürfe nicht unter die legitime Zuwanderungssteuerung fallen. Die Erschwerung müsse zurückgenommen werden – dies auch die Meinung eines anderen Teilnehmers. Ebenso Nele Allenberg glaubt, dass hier Handlungsbedarf besteht. Die Zahl der erteilten Visa ist zwischen 20 und 25 Prozent zurückgegangen. Bei solchen Zahlen könne man schon vermuten, dass es in Einzelfällen einen dauerhaften Nachzugsausschluss von Menschen gibt. Für die Evangelische Kirche sei das nicht akzeptabel.
Eine andere Erwartung an eine künftige Politikgestaltung bezog sich auf die Frage „Zuwanderung und Integration“ und auf Hürden, die es dabei gibt. Safter Çinar machte das am Beispiel eines türkischstämmigen Arztes fest, der mit einem abgeschlossenen Medizinstudium nach Deutschland kam und von der Gesundheitsverwaltung in Berlin die Erlaubnis bekam, als abhängig beschäftigter Arzt arbeiten zu dürfen. Er arbeitet seit acht Jahren in der Charité und ist mittlerweile Oberarzt. Nun muss die Erlaubnis der Gesundheitsverwaltung alle zwei Jahre verlängert werden. Dieses Jahr war er wieder soweit. Es lief alles gut bis zur Unterschrift. Da musste er seinen Ausweis zeigen. Und hierbei fi el auf, dass er sich inzwischen hatte einbürgern lassen. Ergebnis: Er dürfe nicht mehr arbeiten, weil die Regelung, die das möglich macht, nur für Drittstaatler gelte. Da die Papiere fertig waren, bekam er noch einmal die Erlaubnis, muss jetzt aber Nachqualifizierungen machen. Nun sei das rechtlich sicher in Ordnung – so Safter Çinar – ob das aber sinnvoll ist, müsse man fragen dürfen. Das zeige, dass die Anerkennung von Qualifikationen lebensnah geregelt werden müsse. Es gab zu dieser Frage einen Vorentwurf aus dem Arbeitsministerium, der wegen der Wahl nicht weitergekommen ist. Hier müsse die Regierung ansetzen.
Auf die Schwierigkeit, qualifizierte Beschäftigte aus Drittstaaten anzuwerben und hier zu beschäftigen, verwies ein Teilnehmer, der als Unternehmer tätig ist. Wenn die Betroffenen im Ausland studiert haben, gilt nach wie vor die Vorrangprüfung und es muss ein Jahresgehalt von mindestens 65.000 Euro gezahlt werden. Klaus J. Bade hält die Einkommensregelung für ziemlich weltfremd. Ursprünglich war im Zuwanderungsgesetz ein Punktesystem vorgesehen. In der Neufassung, die durch das Verfassungsgerichtsurteil notwendig geworden war, wurde eine Einkommensuntergrenze von 85.000 Euro festgelegt. Das sollte eine hohe Qualifikation sicherstellen. Die Angeworbenen sollten möglichst universitätsfrisches Wissen mitbringen und möglichst jung sein, also etwa Ende 20 – und das mit einem Mindestgehalt von 85.000 Euro. Das – so Bade – hätte er in seinem Leben als Ordinarius auch gerne einmal verdient. Die Summe ist dann heruntergefahren worden auf 65.000 Euro. Wenn es denn schon kein Punktesystem sein soll, dann wären etwa 45.000 Euro eine erreichbare Größenordnung.
In der Diskussion wurden zwei Beispiele angeführt die zeigen, wo im Alltag Integrationshindernisse aufgebaut sind – beide im Zusammenhang mit Hartz IV. Klaus J. Bade ist im Kuratorium einer Stiftung, die Kinder aus Zuwandererfamilien fördert, in denen die Eltern schlecht Deutsch sprechen. Die Familien erhalten ein Bildungsgeld in Höhe von 100 Euro monatlich, dessen Verwendung belegt werden muss. Bei Eltern in Hartz IV wird das auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Hier habe sich ein System verselbstständigt und die Menschlichkeit werde auf der Strecke gelassen.
Safter Çinar berichtete von einem Hartz IV-Empfänger, der einen zweimonatigen Deutschkurs absolvieren und selber bezahlen wollte. Reaktion des Jobcenters: Dann wird Hartz IV gestrichen, weil der Betroffene dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Solche Fälle seien nicht die Regel – so ein Einwand –, aber es komme vor, dass Verwaltungsentscheidungen getroffen werden, die nicht nachvollziehbar sind. Das liege dann daran, dass Sachbearbeiter falsch oder gar nicht geschult sind. Besser zu schulen, damit der gröbste Unsinn unterbleibt, wäre dann eine Aufgabe, für dessen Durchsetzung die Politik zu sorgen habe – das war der letzte geäußerte Wunsch für die neue Legislaturperiode.