Krise und ihre Auswirkungen - Europaweite Vermittlung von Beschäftigung?: Doris Mohn, Zentrale Auslands- und Fachvermittlung, EURES- und Mobilitätsberaterin

09.10.2009

Bevor ich näher auf das Thema europaweite Vermittlung in Beschäftigung eingehe, möchte ich kurz das Angebot der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit – kurz ZAV– vorstellen.

Dieser Beitrag wurde der Publikation "Migration und Krise: Europäische Migrationsgespräche 2009 in Berlin" entnommen.

Anschließend werde ich auf die Arbeitslosenquote in der EU eingehen und die Auswirkungen auf das Angebot der ZAV. Abschließend erläutere ich kurz die Unterstützung und Beratung von Migrantinnen und Migranten durch die ZAV.

Aufgaben der ZAV

Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung in Bonn verantwortet als interner Dienstleister der Bundesanstalt für Arbeit und als Personaldienstleister im Wesentlichen drei Aufgabenbereiche: Die internationale Arbeitsvermittlung mit dem Schwerpunkt Europa, die Fachvermittlung für spezielle Berufsgruppen (z. B. Künstler, Manager, Mitarbeiter für Internationale Organisationen und Vermittlungsprojekte in der Entwicklungszusammenarbeit) und besondere, überregionale ordnungspolitische Aufgaben.

Die Zentrale der ZAV befindet sich seit 1999 in Bonn, dort sind u. a. auch das zentrale Infocenter und der Arbeitgeberservice der Auslandsvermittlung angesiedelt. Die bewerberorientierten Teams der Auslandsvermittlung sind auf 12 Standorte bundesweit verteilt.

Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Vermittlung innerhalb der EU / EWR und der Schweiz, wir vermitteln jedoch auch ins außereuropäische Ausland. In den europäischen Ländern liegt Freizügigkeit in Bezug auf die Mobilität der Arbeitnehmer vor – in der Schweiz hingegen gibt es bilaterale Abkommen über Arbeitnehmerfreizügigkeit. Unser Beratungsangebot bezieht sich vorrangig auf Fragen zum Arbeitmarkt, Sozialversicherungen und schließt auch Fragen zur Arbeitserlaubnis ein.

Die ZAV ist ein Partner im EURES-Netzwerk; EURES steht für „European Employment Services“, ein Netzwerk, welches von der Europäischen Kommission zur Förderung der Mobilität innerhalb der EU ins Leben gerufen wurde. Auch ich gehöre als EURES-Beraterin diesem Netzwerk an, das EU-weit von über 700 EURES- Beraterinnen und -Beratern verkörpert wird. Wir nutzen als gemeinsame Basis für EU-weite Stellenangebote und Länderinformationen unsere Website www.europa.eu/eures. Daneben informieren wir über Weiterbildungsund Studienmöglichkeiten im Ausland. Eine weitere Aufgabe der ZAV liegt bei der Mobilitätsberatung bzw. Rückkehrberatung für Bürger aus den ehemaligen Anwerbeländern. Und schließlich ein relativ neues Angebot der ZAV, die Anerkennungsberatung. Dabei geht es um eine Beratung, ob und wie im Ausland erworbene Hochschul- und Berufsabschlüsse in Deutschland anerkannt werden, sofern eine Anerkennung für die Berufsausübung in Deutschland notwendig ist. Soweit ein kleiner Einblick in die Arbeit der ZAV.

Auswirkungen der Krise auf den EU-Arbeitsmarkt

Nun zu den Auswirkungen der Krise auf den Arbeitsmarkt in der EU. Als Grundlage meiner folgenden Aussagen beziehe ich mich auf die Daten von ec.europa.eu/eurostat. Wenn man sich die Arbeitslosenquoten in den Mitgliedsländern der EU ansieht, fällt auf, dass diese sich sehr unterscheiden. In Spanien und den baltischen Staaten ist sie 2009 stark in die Höhe geschnellt, im Falle Spaniens auf über 18 Prozent. Andere Länder wie die Niederlande und Österreich sind mit einer Quote von derzeit unter 5 Prozent kaum betroffen. Deutschland liegt mit 7,7 Prozent im Juli deutlich unter dem Durchschnitt in der EU. Hier hat die Krise noch nicht allzu viel verändert. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Arbeitslosenquote z. B. nur um rund 2 Prozent gestiegen. Dennoch ist die Wirtschaftskrise spürbar. Die Zahl der Stellenmeldungen ist im Vergleich Mai 2008 mit Mai 2009 gesunken. In Ländern mit hohem Anstieg der Arbeitslosigkeit, etwa Spanien und Großbritannien, ist das Angebot an Arbeitsplätzen geradezu abgestürzt. Die Situation für mobile Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hat sich in der Krise also durchaus verschlechtert. Gleichwohl unterstützt die ZAV auslandsinteressierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiter darin, eine Tätigkeit im Ausland zu finden.

Rückkehrberatung

Nun zu unserem Beratungsangebot für Migrantinnen und Migranten, die in ihr Herkunftsland zurückkehren möchten. Hier muss zunächst einmal zwischen drei Gruppen unterschieden werden. Das sind zunächst Flüchtlinge und Personen ohne dauerhaften Aufenthaltstitel. Die zweite Gruppe sind die Arbeitsmigranten und drittens schließlich die Bildungsmigranten.

Flüchtlinge können im Rahmen des REAG / GARP-Programms des Bundes und der Länder Unterstützung bekommen, wenn sie einen Rückkehrwunsch haben. REAG steht für „Reintegration and Emigration for Asylum- Seekers in Germany“, GARP für „Government Assisted Repatriation Programme“. Organisiert wird das mit Hilfe von verschiedenen regionalen Stellen zentral von der Internationalen Organisation für Migration (IOM). Arbeitsmigranten und Bildungsmigranten, die zurückkehren wollen, haben einen Anspruch auf Beratung, basierend auf dem § 7 des Rückkehrhilfegesetzes. Diese Beratung wird an sieben der zwölf Standorte der ZAV angeboten, an einem achten Standort, der CIM (Centrum für internationale Migration) geschieht das in einer Arbeitgemeinschaft mit der Gesellschaft für technische Zusammenarbeit (GTZ). Diese Rückkehrberatung bzw. Mobilitätsberatung basiert entsprechend dem Rückkehrhilfegesetz aus dem Jahr 1983 auf den Prinzipien der Freiwilligkeit und des entscheidungsoffenen Beratungsansatzes. Sie ist neutral, unparteiisch und kostenlos.

Damit wir angemessen beraten können, haben wir ein Netzwerk aufgebaut. Wir arbeiten eng mit unseren Kolleginnen und Kollegen in den Arbeitsagenturen und Jobcentern bzw. ARGEn zusammen. Und da viele unserer Kunden aus der Türkei stammen, pfl egen wir auch Kontakte zu Einrichtungen wie dem Türkischen Bund Berlin-Brandenburg und weiteren Akteuren im IQ-Netzwerk sowie zum türkischen Generalkonsulat. Wir haben aber auch Kontakte in der Türkei, zum Beispiel zur dortigen Arbeitsverwaltung und diversen Arbeitgebern. Demnächst werden einige Kollegen von mir die deutsch-türkische Handelskammer besuchen und vor Ort in der Türkei mit Arbeitgebern Kontakt aufnehmen, die daran interessiert sind, Rückkehrer einzustellen. So entwickeln sich auch in die Türkei hinein Netzwerke und wir können in den Beratungen aufzeigen, wie die Arbeitsmarktsituation sich gestaltet, und auch Arbeitsplätze anbieten. Wichtig ist, wie bereits gesagt, dass wir als Mobilitätsberater ergebnisoffen beraten. Wir versuchen alle Vor- und Nachteile des Bleibens in Deutschland und einer Rückkehr ins Herkunftsland aufzuzeigen. Die Rückkehr in das Herkunftsland ist ein gravierender Schritt. Das ist zunächst einmal mit Kosten verbunden.

Eine andere Frage: Was wird aus dem Aufenthaltstitel – geht der verloren oder kann man den behalten? Da versuchen wir, möglichst umfassend zu beraten. Und ganz entscheidend ist eben die Information über den Arbeitsmarkt. Derzeit gibt es eine Reihe von Angeboten im Tourismusbereich. Zum Beispiel haben wir gute Kontakte für Türkischstämmige, die Interesse an einer Ausbildung zur Hotelfachkraft oder zum Koch haben, und auch Angebote für IT Help Desk-Mitarbeiter, um nur zwei Bereiche zu benennen. Die gesammelten Informationen für Rückkehrer sind auf unserer Website www.ba-auslandsvermittlung. de/rueckkehrer zu finden. Neben der Türkei sind die Nachfolgestaaten Jugoslawiens ein weiterer Schwerpunkt in der Rückkehrberatung.

Rückkehrförderungsprogramm für Fachkräfte

Neben der Mobilitätsberatung für Rückkehrwillige, die sich auf Beratung beschränkt, gibt es ein Rückkehrförderungsprogramm für Fachkräfte in Entwicklungs-, Schwellen- oder Transformationsländern. Das ist ein Programm, das aus Mitteln des Ministeriums für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung unterstützt wird. Durchgeführt wird das Programm „Rückkehrende Fachkräfte“ vom Centrum für internationale Migration und Entwicklung (CIM) in Frankfurt. Das ist ein Joint-Venture zwischen der ZAV und der Gesellschaft für technische Zusammenarbeit (GTZ). Im Rahmen dieses Programms können Arbeitsmigranten und Bildungsmigranten eine Förderung für die Rückkehr in ihr Heimatland beantragen. Die Förderung wird nach einem Punktesystem gestaffelt, wobei dies an entwicklungspolitischer Relevanz ausgerichtet ist. Bemerkenswert an diesem Programm ist, dass es sich nicht auf Antragstellung und Bescheiderteilung beschränkt, sondern zusätzlich für ausgewählte Länder eine Vorbereitung in Deutschland anbietet. Weitere Details finden Sie unter www.cimonline.de

Anerkennungsberatung für im Ausland erworbene berufliche und akademische Abschlüsse

Abschließend komme ich zur Anerkennungsberatung. Es ist seit einiger Zeit aufgefallen, dass es in der Praxis einen großen Nachholbedarf bei der Frage nach Anerkennung im Ausland erworbener berufl icher und akademischer Abschlüsse gibt. Im Auftrag des Ministeriums für Arbeit und Soziales hat die Bundesanstalt für Arbeit seit einem Jahr auch die Anerkennungsberatung in unser Dienstleistungsangebot aufgenommen. Ähnlich wie bei der Mobilitätsberatung soll diese Dienstleistung an verschiedenen Standorten angeboten werden.

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„Es ist seit einiger Zeit aufgefallen, dass es in der Praxis einen großen Nachholbedarf bei der Frage nach Anerkennung im Ausland erworbener berufl icher und akademischer Abschlüsse gibt”.

„Wir werden oft von Drittstaatlern angesprochen, warum sie trotz Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis zum Beispiel nicht in den Niederlanden arbeiten dürfen. So ganz klar ist da die Rechtslage nicht”.
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Zunächst einmal sind wir in einer Pilotphase, in der wir Migrantinnen und Migranten unterstützen, die in Deutschland leben, aber nicht in qualifi zierten Berufen arbeiten können, weil ihre akademischen Abschlüsse aus dem Ausland hier noch nicht anerkannt wurden. Wir konzentrieren uns zurzeit auf Akademiker, wobei der Abschluss nicht länger als zehn Jahre zurückliegen und Sprachkenntnisse vorhanden sein sollten.

Arbeitnehmerfreizügigkeit von Drittstaatsangehörigen innerhalb der Europäischen Union

Eine letzte Frage zum Thema Mobilität und Freizügigkeit – und zwar von Drittstaatsangehörigen. In der Auslandsvermittlung werden wir oft von Drittstaatlern angesprochen, warum sie trotz Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis zum Beispiel nicht in den Niederlanden arbeiten dürfen. So ganz klar ist da die Rechtslage nicht. Drittstaatsangehörige, die mindestens fünf Jahre ununterbrochen rechtmäßig in einem EU-Mitgliedstaat leben, bekommen die Rechtstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten zuerkannt – dies legt eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2003 fest.

Bedeutet das nun auch, dass sie innerhalb der EU Arbeitnehmerfreizügigkeit genießen? Das ist von Land zu Land verschieden. Einige EU-Länder bejahen das und haben ihre Arbeitsmärkte entsprechend geöffnet. Andere EU-Staaten behalten sich eine Arbeitsmarktprüfung, d. h. Vorrang der eigenen Staats- bzw. EU-Bürger vor. Mobilität von Drittstaatsangehörigen innerhalb der EU ist damit bisher nicht wirklich gegeben. Mir bleibt bei diesem Aspekt nur, auf weiterführende Einrichtungen, wie z. B. Konsulate, hinzuweisen.

 

… Nachfragen und Diskussion

Ein praktisches Beispiel zum Umgang mit Hochqualifizierten war Anlass, um verschiedenste Fragestellungen zu diskutieren, die zum Teil über die Arbeit der ZAV hinausgehen. Das Beispiel: Ein deutscher Arzt macht an der Harvard University eine Zusatzausbildung. Er kann aber nicht nach Deutschland zurück, da das amerikanische Examen in Deutschland nicht anerkannt wird. Das verweist zunächst auf das Problem der Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen. Daneben warf ein Diskussionsteilnehmer die Frage auf, warum die ZAV sich nicht ausdrücklich auch darum kümmert, dass hochqualifizierte Deutsche, die ins Ausland gegangen sind, zurückkehren und hochqualifizierte Ausländerinnen und Ausländer angeworben werden, in Deutschland zu arbeiten – und zwar aktiv und nicht durch die Veröffentlichung von Stellenanzeigen im Internet.

Missmatch überwinden

Doris Mohn machte in einer Antwort zunächst einmal klar, dass die ZAV niemanden hinausschickt, der hier gebraucht wird. Es könne aber auch niemandem verboten werden, ins Ausland zu gehen. Ein weiterer Hinweis: Die ZAV gehört zum EURES-Netzwerk, „European Employment Services“, das sich die Förderung der Mobilität innerhalb der EU und der Schweiz zum Ziel gesetzt hat und strebt einen Marktausgleich innerhalb der EU an. Dies verweist auf die Idee, die die EU mit der Förderung der Freizügigkeit verfolgt. Es geht darum, ein so genanntes „Missmatch“ – Arbeitslosigkeit in einer Region, fehlende Arbeitskräfte in einer anderen – auf dem europäischen Arbeitsmarkt zu überwinden. Ziel ist es, Europa als einheitlichen Wirtschaftsraum und damit auch Arbeitsmarkt zu stärken. Das zielt allerdings eher auf das Funktionieren der Ökonomie, als dass es als Beschäftigungspolitik verstanden wird. Der Fachkräfte- und Innovationsbedarf eines einzelnen Mitgliedstaats wie Deutschland steht dabei nur am Rande im Fokus. Ebenso wenig steht das Verhältnis zu Drittstaaten im Fokus. Wie weit das mit den aktuellen Realitäten zu tun hat, ist eine andere Frage. Es steckt aber den Rahmen ab, in dem die ZAV sich bewegt. In der Frage nach Anerkennung im Ausland erworbener Abschlüsse hat die ZAV seit kurzem zwar einen Beratungsauftrag, ist aber selbst keine Anerkennungsbehörde. Inhaltlich wäre die Bundesärztekammer für das oben genannte Beispiel zuständig.

Anerkennung von Qualifikationen vereinfachen

Ein anderer Diskussionsteilnehmer verwies auf ein Beispiel aus Brandenburg, das zeigt, dass in spezifi schen Situationen eine Anerkennung schnell funktioniert. Als es an Brandenburger Krankenhäusern einen akuten Ärztemangel gab, durchliefen in einem Pilotprojekt Ärztinnen und Ärzte aus Russland eine Anpassungsqualifikation, wurden anerkannt und konnten sehr schnell in ihrem Beruf eingesetzt werden.

Ein Diskussionsteilnehmer führte dann ein weiteres Beispiel an: Er kenne aus seinem Umfeld einen Arzt aus Mazedonien, dessen Ausbildung nicht anerkannt wird und er deshalb als Krankenpfl eger arbeitet. Ein anderes Beispiel sind Krankenschwestern aus der Ukraine, deren Ausbildung gleichfalls nicht anerkannt wird und die sich deshalb als Putzfrauen durchschlagen. Hier müsse die Politik dringend handeln und es stünde dem DGB gut an, dies auch laut einzufordern.

Die Forderung, dass die Gewerkschaften sich in dieser Frage stark machen müssten, griff eine Vertreterin des DGB auf. Der DGB setze sich seit langem dafür ein, dass die Anerkennung vereinfacht werde. In diesem Bereich gebe es aber sehr viele unterschiedliche Interessen. Eine Reihe von Gruppen behalte sich das Recht vor zu entscheiden, wer anerkannt wird und wer nicht. Das Qualifi kationsniveau sei da durchaus nicht immer das einzige Motiv. Sie befürchte, dass sich das so schnell nicht ändern werde.

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„Der Gang zur Arbeitsagentur ist gerade bei Menschen mit Migrationshintergrund meist auch mit Schwellenangst verbunden”.
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Gleichwohl müsse man mit der Frage umgehen. Dabei gebe es zwei wesentliche Punkte. Erstens muss überlegt werden, wie man Migrantinnen und Migranten darüber informiert, wo sie sich anerkennen lassen können und welche Voraussetzungen sie brauchen. Da ist die Beratung bei der ZAV durchaus nützlich. Die Betroffenen sollten aber nicht nur die Möglichkeit haben, sich beraten zu lassen, sondern auch gezielt angesprochen werden, damit sie von dem Angebot wissen. Und dabei müsse bedacht werden, dass der Gang zur Arbeitsagentur gerade bei Menschen mit Migrationshintergrund meist auch mit Schwellenangst verbunden ist. Das nach wie vor vorhandene Image einer Behörde stellt schnell die Assoziation zum Ausländeramt her. Und da sind die Erfahrungen nicht bloß positiv geprägt.

Der zweite wesentliche Punkt: Wie kann eine bundeseinheitliche Regelung für die Anerkennung hergestellt werden? Es sei in der Praxis heute so, dass, wenn es um Berufsanerkennung geht, die Industrie- und Handelskammer in Düsseldorf etwas anderes anerkennt als die IHK in Münster oder Dresden. Es gebe zwar immer wieder Ankündigungen und Überlegungen zu einer Vereinheitlichung, aber konkret sei nicht viel Bewegung zu erkennen. Und es sei nach wie vor eine offene Frage, ob Migrantinnen und Migranten schon vor der Einreise vom Herkunftsland aus einen Antrag auf Anerkennung stellen können.

Zu den hier aufgeworfenen Fragen gab es im Verlauf der Diskussion weitere Anmerkungen und Hinweise. Doris Mohn betonte, dass es durchaus das Ziel sei, auf die Migrantinnen und Migranten zuzugehen und auf die Beratungsmöglichkeit hinzuweisen. Das ist ein Grund für die Schaffung funktionierender Netzwerke mit den verschiedenen Einrichtungen hier vor Ort, die einen engeren Kontakt zu Migrantinnen und Migranten haben. Gleichzeitig werden die Kolleginnen und Kollegen in den Jobcentern und Agenturen für das Thema sensibilisiert, damit sie Betroffene auf das Angebot hinweisen. Es sei ja so, dass viele im Leistungsbezug sind und von daher Kontakt besteht. Dies alles sei aber noch in der Anfangsphase. Was den Antrag auf Anerkennung einer Ausbildung angeht, kann der in der Tat nur gestellt werden, wenn die Betroffenen einen Wohnsitz in Deutschland haben.

Eine Teilnehmerin verwies schließlich darauf, dass die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen in Bonn eine Datenbank aufbaut, über die man seine im Ausland erworbene Qualifi kation gegen eine Gebühr von 100 Euro individuell bewerten lassen kann. Das ist aber keine Anerkennung, sondern eine Empfehlung, der die anerkennende Stelle nicht folgen muss.

Mobilitätsberatung: Rückkehr unterstützen durch Jobbörse

In einem zweiten Schwerpunkt wurde die Mobilitäts- bzw. Rückkehrberatung hinterfragt – mit durchaus unterschiedlichen Ergebnissen. Ein Teilnehmer, der in anderen Zusammenhängen in der Rückkehrberatung tätig ist, sieht gerade in der Krise, in der Zuwanderer eher als Angehörige der Mehrheitsgesellschaft von Arbeitslosigkeit betroffen sein dürften, in der freiwilligen, unterstützten Rückkehr durchaus eine angemessene Alternative zu einem Verharren in einer sozial äußerst schwierigen Situation. Er kenne Familien, die, meist durch Arbeitslosigkeit verursacht, gesellschaftlich isoliert leben – und dies nicht erst in der Krise. Die Rückkehr müsse freilich unterstützt werden – etwa durch eine Jobbörse, die die ZAV als Teil der Arbeitsagentur mit den entsprechenden Kontakten organisieren könnte. Doris Mohn sah das sehr ähnlich und bewertete die Schaffung einer Jobbörse als gute Idee, die sie in ihren Arbeitszusammenhängen einbringen werde.

Verantwortung für Rückkehrer?

Ein Diskussionsteilnehmer hatte auf diese Frage eine ganz andere Sicht. Wenn Menschen in dieser Gesellschaft aufgrund von Arbeitslosigkeit sozial isoliert werden, könne es keine Lösung sein, sie und damit die eigentlich hier liegende Verantwortung loszuwerden. Er habe generell die Befürchtung, dass Krisenbewältigung auch dadurch betrieben werden könne, dass unter Missbrauch der ZAV die Arbeitslosenzahlen gesenkt werden.

Eine parallel gelagerte Diskussion gab es in Bezug auf Akademiker, die ihren Abschluss in Deutschland gemacht haben. Hier gibt es den Unterschied, dass Rückkehrer über Beihilfen für den Umzug bis zu zeitlich begrenzten Einkommenszuschüssen im Herkunftsland, finanziell gefördert werden. Dabei gibt es die Maßgabe, dass eine Rückkehr nach Deutschland – es sei denn vorübergehend als Tourist – ausgeschlossen ist. Ein Argument, dass dies so nicht aufrecht erhalten werden sollte: Wenn jemand im Herkunftsland nicht zurechtkomme, solle er die Möglichkeit haben, sich wieder in Deutschland niederzulassen. Eine „Wanderung in die Sozialsysteme“ sei hierdurch nicht zu erwarten, da das Klientel hochqualifiziert ist.

Kritik aus einer ganz anderen Sicht sah zusammenfassend so aus: Deutschland investiert große Summen in das Studium eines Drittstaatlers und schickt ihn dann zurück. Aus deutscher Sicht – so der Diskussionsteilnehmer – sei das Verschwendung und der Drittstaatler habe das Gefühl, dass man ihn loswerden wolle.

Die Rückkehrunterstützung durch CIM – so Doris Mohn – wird im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit gefördert und ist freiwillig. Die Möglichkeit, hier einen Arbeitsplatz anzunehmen, ist verbessert worden – die Frist liegt bei einem Jahr. Auf diese Weise kann auch ein Aufenthaltstitel erworben werden. Dies – so Doris Mohn – sei keine politische Bewertung, sondern eine Darstellung des Sachstands.

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