Anerkennung von Qualifikationen: Studie belegt dringenden Handlungsbedarf

01.01.2010

„Jeder Zuwanderer sollte einen Anspruch erhalten, dass im Ausland erworbene Qualifikationen in einem transparenten und einheitlichen Anerkennungsverfahren geprüft werden.“

Dieser Beitrag wurde der Publikation "Forum Migration Januar 2010" entnommen.

Dies ist eine zentrale Schlussfolgerung eines Forschungsberichts, der unmittelbar vor dem Kabinettsbeschluss zur Anerkennung von im Ausland erworbener Qualifikationen (siehe auch Beitrag "Berufsanerkennung soll verbessert werden - Ankündigung der Bundesregierung") vom Institut für Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen (IAQ) veröffentlicht wurde.

Grundlage der Studie ist eine Befragung von über 11.000 ALG-II-Empfängern, von denen über ein Viertel einen Migrationshintergrund hat. Von denen hat mehr als jeder Vierte in seinem Herkunftsland einen Berufs- oder Hochschulabschluss erworben, der nicht anerkannt wird. Die Beschäftigungschance verdoppelt sich bei Anerkennung des Abschlusses – so die Studie.

Betroffenen von dem Problem der Nichtanerkennung sind vor allem Zuwanderer aus den mittel- und osteuropäischen Staaten, sowie den Nachfolgestaaten der Sowjetunion.

Die Vermittlungskräfte in den Jobcentern können Arbeitsuchenden mit Qualifikationen aus einem Drittstaat praktisch keine Hilfe im Anerkennungsverfahren anbieten. Deshalb plädiert die Studie dafür, ein Fallmanagement zu schaffen, das darauf spezialisiert ist.

Der Forschungsbericht „Wirkungen des SGB II auf Personen mit Migrationshintergrund“

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