
„Die Kommission hat heute die letzten Grundlagen für das Gemeinsame Europäische Asylsystem geschaffen. Aufgrund der Umsetzung gemeinsamer Normen sind in den letzten Jahren zwar bedeutende Fortschritte erzielt worden, dennoch bestehen auf dem Gebiet des internationalen Schutzes immer noch beträchtliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten. Die Kommissionsvorschläge werden entscheidend zu besseren Schutzstandards, einheitlicheren Rahmenbedingungen in den einzelnen EU-Ländern sowie einem effizienteren und kohärenteren System beitragen“, meint Jacques Barrot, Kommissar für Justiz, Freiheit und Sicherheit.
Die Änderungen der Anerkennungsrichtlinie zielen in Richtung Vereinheitlichung der Rechtsbegriffe, Beseitigung von rechtlichen Unterschieden zwischen Flüchtlingen und Personen mit Anspruch auf subsidiären Schutz, die Dauer der Aufenthaltstitel, sowie Zugang zur Sozialhilfe und medizinischer Versorgung.
Die Modifikationen der Asylverfahrensrichtlinie sollen die Asylverfahren auf ein halbes Jahr verkürzen und sehen dabei nur noch ein Prüfverfahren pro Antrag vor. Auch der Zugang zu einem asylrechtlichen Prüfverfahren soll vereinfacht werden. Es sollen auch noch Fachleute über die Anträge entscheiden dürfen. Außerdem ist vorgesehen, den rechtlichen Schutz für Asylbewerber zu verbessern. Flüchtlingsorganisationen wie PRO ASYL kritisieren jedoch das Festhalten an der Möglichkeit in so genannte sichere Drittstaaten abschieben zu können und die zunehmende Tendenz, Asylsuchende zu inhaftieren.
Die beiden Richtlinien: