Zwei Richtlinien geändert: Europäische Kommission will einheitlichen Schutzstatus

01.12.2009

Am 21. Oktober 2009 gab die Europäische Kommission (EK) die Änderung zweier Richtlinien bekannt. Die Anpassung der Richtlinie über die Anerkennung und den Status von Personen, die internationalen Schutz benötigen und die Asylverfahrensrichtlinie sollen für ein homogeneres und gerechteres Asylverfahren und einen einheitlichen Schutzstatus innerhalb der Europäischen Union sorgen.

Dieser Beitrag wurde der Publikation "Forum Migration Dezember 2009" entnommen.

„Die Kommission hat heute die letzten Grundlagen für das Gemeinsame Europäische Asylsystem geschaffen. Aufgrund der Umsetzung gemeinsamer Normen sind in den letzten Jahren zwar bedeutende Fortschritte erzielt worden, dennoch bestehen auf dem Gebiet des internationalen Schutzes immer noch beträchtliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten. Die Kommissionsvorschläge werden entscheidend zu besseren Schutzstandards, einheitlicheren Rahmenbedingungen in den einzelnen EU-Ländern sowie einem effizienteren und kohärenteren System beitragen“, meint Jacques Barrot, Kommissar für Justiz, Freiheit und Sicherheit.

Die Änderungen der Anerkennungsrichtlinie zielen in Richtung Vereinheitlichung der Rechtsbegriffe, Beseitigung von rechtlichen Unterschieden zwischen Flüchtlingen und Personen mit Anspruch auf subsidiären Schutz, die Dauer der Aufenthaltstitel, sowie Zugang zur Sozialhilfe und medizinischer Versorgung.

Die Modifikationen der Asylverfahrensrichtlinie sollen die Asylverfahren auf ein halbes Jahr verkürzen und sehen dabei nur noch ein Prüfverfahren pro Antrag vor. Auch der Zugang zu einem asylrechtlichen Prüfverfahren soll vereinfacht werden. Es sollen auch noch Fachleute über die Anträge entscheiden dürfen. Außerdem ist vorgesehen, den rechtlichen Schutz für Asylbewerber zu verbessern. Flüchtlingsorganisationen wie PRO ASYL kritisieren jedoch das Festhalten an der Möglichkeit in so genannte sichere Drittstaaten abschieben zu können und die zunehmende Tendenz, Asylsuchende zu inhaftieren.


Die beiden Richtlinien:

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